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Aufgaben und Organisation des
Grünhagen-Verbandes:
Der Verband erforscht die
Abstammungen und Entwicklungen der
verschiedenen Grünhagen-Linien, sowie die Geschichte des Namens
Grünhagen. Er teilt Forschungsergebnisse und Familienneuigkeiten in
regelmäßigen Abständen den Mitgliedern mit. Durch diese Rundschreiben
und die, in der Regel alle drei Jahre stattfindende, Verbandstage
können einander fremde Familienglieder sich kennenlernen und das Gefühl
der Zusammengehörigkeit pflegen.
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Mitgliedschaft:
Verbandsmitglied kann durch
schriftliche Erklärung unter Anerkennung
der Verbandsregeln und durch Angabe seiner persönlichen Daten werden,
- wer den Namen Grünhagen trägt oder getragen hat, auch
die Ehegatten,
- wer nachweist, daß er/sie ein/e nahe/r Nachfahre
eines/einer Grünhagen ist.
Mit der Bekanntgabe seiner
persönlichen Daten erklärt das Mitglied sein Einverständnis, dass diese
Daten für familienkundliche Zwecke ausgewertet, ggf. gespeichert und
auch weitergegeben werden können, zum Beispiel an Archive.
Die Mitgliedschaft endet
- durch schriftliche Erklärung zum Jahresende gegenüber
dem Vorstand,
- durch Tod,
- durch Ausschlußbeschluß aus wichtigem Grunde durch
die Verbandsversammlung.
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Beiträge:
Zur Aufrechterhaltung der
Verbandsarbeit wird von jedem Mitglied ein
Beitrag erwartet. Beiträge sind vorgesehen zur Deckung der Druck- und
Portokosten, sowie der Unterstützung der Forschungsreisen (Fahrgeld,
Übernachtung, Gebühren).
Der Beitrag wird jährlich erwartet.
Wer länger als zwei Jahre seine Zahlungen vergißt, muß damit rechnen,
daß er die NACHRICHTEN nicht mehr erhält, die nur bei der Beteiligung
aller finanzierbar sind.
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Wappen:
Das Wappen kann ausschließlich von
Namensträgern und geborenen Grünhagen erworben werden.
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Verbandsorgane sind:
- die Mitgliederversammlung, die in der Regel mit dem
Verbandstag zusammenfällt, aber auch vom Vorstand aus wichtigem Grunde
einberufen werden kann,
- der Vorstand, bestehend aus:
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der Schriftführer/in
- dem/der Archivar/in, gleichzeitig
Familienforscher/in
- dem/der Kassenwart/in.
Jedes Vorstandsmitglied sollte aus
einer anderen Linie stammen.
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Aufgaben der
Mitgliederversammlung:
- Entgegennahme der Geschäfts- und Kassenberichte sowie
des Ergebnisses der Kassenprüfung,
- Entlastung und Wahl des Vorstandes,
- Wahl der Kassenprüfer,
- Festsetzung der Jahresbeiträge,
- Änderung der Verbandsregeln,
- Beschluß über die Auflösung des Verbandes,
- Beschluß über die Verwendung des Restvermögens (ev.
DRK?), und über den Verbleib der Karteien, Urkunden und sonstigen
Forschungsergebnisse (Hauptstaatsarchiv Hannover),
- Verschiedenes.
Wahlen und Abstimmungen erfolgen
mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
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Aufgaben des Vorstandes:
Der/Die Vorsitzende führt die
Verbandsgeschäfte und leitet die Mitgliederversammlungen.
Der/Die
Schriftführer/in fertigt die Niederschriften über die
Mitgliederversammlungen, sowie über die Vorstandsbesprechungen, und
kann Erklärungen der Mitglieder entgegennehmen.
Der/Die Archivar/in verwaltet und
betreut die Familienforschungsergebnisse, weitet sie nach Möglichkeit
aus und gibt Berichte darüber heraus.
Der/Die Kassenwart/in zieht die
Jahresbeiträge ein, führt die Kassengeschäfte aus und gibt der
Mitgliederversammlung einen Bericht darüber.
Der Vorstand erledigt seine
Aufgaben ehrenamtlich. Über notwendige Auslagen im Verbandsinteresse
sind Belege zu sammeln und dem/der Kassenwart/in zur Erstattung
zuzuleiten.
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